In Schleswig-Holstein erkranken jährlich 19.000 Menschen neu an Krebs. Wird Krebs früh erkannt, ist er in vielen Fällen heilbar – doch bisher nutzen nur etwa 50% der Frauen und 20% der Männer die Angebote der Krankenkassen. Die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. möchte auf das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm aufmerksam machen und mehr Menschen zu einer Teilnahme motivieren.
Diese Übersicht gibt einen Überblick über das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm sowie über weitere medizinisch sinnvolle Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung:
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für alle Geschlechter
Alter | Untersuchung zur Krebsfrüherkennung |
35 | Alle zwei Jahre Früherkennung von Hautkrebs:
|
50 | Früherkennung von Darmkrebs:
|
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen/Menschen mit ausgeprägtem Brustdrüsengewebe, Vagina und/oder Gebärmutter
Alter | Untersuchung zur Krebsfrüherkennung |
20 | Jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs:
|
30 | Jährliche Früherkennung von Brustkrebs:
|
50 – 75 | Alle zwei Jahre Mammographie-Screening:
|
Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Männer/Menschen mit Prostata und/oder Hoden
Alter | Untersuchung zur Krebsfrüherkennung |
45 | Jährliche Früherkennung von Prostatakrebs:
|