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In Schleswig-Holstein erkranken jährlich 19.000 Menschen neu an Krebs. Wird Krebs früh erkannt, ist er in vielen Fällen heilbar – doch bisher nutzen nur etwa 50% der Frauen und 20% der Männer die Angebote der Krankenkassen. Die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. möchte auf das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm aufmerksam machen und mehr Menschen zu einer Teilnahme motivieren.

Diese Übersicht gibt einen Überblick über das gesetzliche Krebsfrüherkennungsprogramm sowie über weitere medizinisch sinnvolle Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung:

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für alle Geschlechter

Alter Untersuchung zur Krebsfrüherkennung
35 Alle zwei Jahre Früherkennung von Hautkrebs:

  • Gezielte Anamnese
  • Untersuchung der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten
50 Früherkennung von Darmkrebs:

  • empfohlen wird eine Darmspiegelung, die als zuverlässigste Methode zur Früherkennung von Darmkrebs gilt – idealerweise zwei Untersuchungen im Abstand von zehn Jahren.
  • alternativ ist alle zwei Jahre ein Stuhltest möglich, der jedoch eine geringere Aussagekraft besitzt und bei Verdacht erst zur Darmspiegelung führt

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Frauen/Menschen mit ausgeprägtem Brustdrüsengewebe, Vagina und/oder Gebärmutter

 

 

Alter Untersuchung zur Krebsfrüherkennung
20 Jährliche Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs:

  • Gezielte Anamnese (Erfassung der Kranken- und Familiengeschichte)
  • Inspektion des Muttermundes
  • Gynäkologische Tastuntersuchung
  • 20 bis 34 Jahre Pap-Abstrich (Gewebeabstrich und Untersuchung auf Zellveränderungen)
  • Ab 35 Jahren alle drei Jahre Kombinationsuntersuchung aus Pap-Abstrich und HPV-Test (Test auf Humane Papillomviren)
30 Jährliche Früherkennung von Brustkrebs:

  • Gezielte Anamnese
  • Inspektion und Abtasten der Brust und der örtlichen Lymphknoten (Achselhöhlen)
  • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
50 – 75 Alle zwei Jahre Mammographie-Screening:

  • Schriftliche Einladung zur Untersuchung
  • Gezielte Anamnese
  • Röntgen-Untersuchung (Mammographie) der Brust

Gesetzliche Früherkennungsuntersuchungen für Männer/Menschen mit Prostata und/oder Hoden

 

Alter Untersuchung zur Krebsfrüherkennung
45 Jährliche Früherkennung von Prostatakrebs:

  • Gezielte Anamnese
  • Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
  • ggf. Tastuntersuchung der Prostata vom Enddarm aus
  • Tastuntersuchung der örtlichen Lymphknoten
  • Bluttest auf PSA (prostataspezifisches Antigen), keine Kassenleistung
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