Unsere Verpflichtung zur Transparenz
In Deutschland gibt es keine einheitlichen Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen. Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft hat daher zehn grundlegende Informationspunkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich, der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Damit wird Transparenz geschaffen, welche Ziele eine gemeinnützige Organisation anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.
Die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. ist Unterzeichnerin der Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichtet sich nachfolgende Informationen klar strukturiert und leicht auffindbar ins Netz zu stellen.
Informationen über die Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. entsprechend der Selbstverpflichtung:
1) Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e. V.
Alter Markt 1-2
24103 Kiel
Gründungsjahr: 1953
Ansprechpartnerin:
Vanessa Boy
boy@krebsgesellschaft-sh.de
2) Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organsiation
zum Selbstbild der Schleswig-Holsteinischen Krebsgesellschaft
3) Angaben zur Steuerbegünstigung
Nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Kiel für Körperschaften ist die Körperschaft Schleswig-Holsteinische Krebsgesellschaft e.V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
SHKG Freistellungsbescheid 2022
4) Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
5) Tätigkeitsbericht
6) Personalstruktur
7) Angaben zur Mittelherkunft
zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
8) Angaben zur Mittelverwendung
zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechunung
9) Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Keine
10) Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Keine