Wenn ein Kind an Krebs erkrankt, gerät das ganze Leben aus dem Gleichgewicht. Krankenhausaufenthalte, Therapien…
Foto: MK Studio
Sommerzeit ist Sonnenzeit. Die wärmenden Strahlen locken an die frische Luft: Beim Spazieren gehen und Radfahren, bei der Gartenarbeit oder im Freibad sollte der Sonnenschutz nicht vergessen werden. Zum Sommerbeginn informieren wir über das gesunde Sonnenbaden. „Grundsätzlich gilt: Setzen Sie sich nicht zu lang, zu intensiv und nicht ungeschützt den Sonnenstrahlen aus“, empfiehlt Maxi Liekfeldt, Projektleiterin bei der Schleswig-Holsteinischen Krebsgesellschaft e.V.
UV-Index beachten
Zur besseren Einschätzung, welche Sonnenschutzmaßnahmen notwendig sind, geben wir kostenfrei UV-Indexkarten aus. Bereits ab einem UV-Index von 3 sollte die Haut mithilfe von Textilien und Sonnencreme vor der Sonne geschützt werden. Ab einem UV-Index von 6 ist dieser Schutz unbedingt erforderlich. Zusätzlich sollte in der Mittagszeit Schatten aufgesucht werden. Bei UV-Index-Werten über 8 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig – bis hin zum Vermeiden des Aufenthaltes im Freien.
Ein unzureichender Schutz vor der ultravioletten Strahlung der Sonne kann die Haut langfristig schädigen und ist die Hauptursache von Hautkrebserkrankungen. „Eine zu intensive Belastung mit UV-Strahlung wird auf das „Sonnenkonto“ der Haut verbucht“, erklärt Liekfeldt. Und warnt: „Im Gegensatz zum Bankkonto können wir von diesem „persönlichen Sonnenkonto“ nichts abbuchen. Ist es „voll“, kann es zu Hautkrebserkrankungen kommen.“
Schon früh für Sonnenschutz sorgen
Besonders schutzbedürftig sind Kinder. Ihre Haut ist noch sehr dünn und verfügt noch nicht über natürliche Mechanismen, sich vor der UV-Strahlung zu schützen. Jeder einzelne Sonnenbrand in der Kindheit erhöht das Risiko, später im Leben an Hautkrebs zu erkranken. Auch ohne Sonnenbrand kann eine regelmäßige, längere Sonneneinstrahlung in den ersten Lebensjahren zu Schäden und damit langfristig zu Hautkrebs führen. „Mit unserem Projekt SunPass möchten wir Kitas und Eltern praxisnah für den richtigen Umgang mit UV-Strahlung sensibilisieren und Kindern einen gesunden Start in ein sonniges Leben ermöglichen“, erklärt Liekfeldt.
Regeln für „gesundes Sonnenbaden“
- Meiden Sie die intensive Mittagssonne zwischen 11 Uhr und 15 Uhr. Halten Sie sich in dieser Zeit in Innenräumen oder im Schatten auf (im Schatten trifft noch fast die Hälfte der direkten UV-Strahlung auf die Haut).
- Schützen Sie Ihre Haut durch angemessene Bekleidung. Je dichter und dunkler ein Stoff ist, desto besser ist der Schutz vor der UV-Strahlung. Schultern, Knie und Kopf sollten bedeckt sein. Besonders beliebt ist speziell gekennzeichnete UV-Schutzkleidung. Diese verlängert die natürliche Eigenschutzzeit der Haut, bietet aber keinen vollständigen Schutz.
- Schützen Sie nicht bekleidete Hautpartien mit Sonnencreme. Verwenden Sie die Sonnenschutzmittel großzügig und wählen Sie einen hohen Lichtschutzfaktor (LSF 30 oder höher). Tragen Sie die Creme mindestens 30 Minuten vor dem Aufenthalt im Freien auf. Regelmäßiges nachcremen – vor allem nach dem Baden oder bei starkem Schwitzen – ist wichtig, um den Schutz aufrechtzuerhalten, verlängert aber nicht die Schutzzeit.
- Schützen Sie besonders „Sonnenterassen“, auf die die Sonne häufig scheint. Dies sind Ohren, Stirn, Nase, Lippen, Nacken, Schultern und Fußrücken. Schützen Sie die Augen durch eine Sonnenbrille oder eine Kopfbedeckung mit langem Schirm.
- Kinder im ersten Lebensjahr gehören nicht in die direkte Sonne!
Diese Tipps gelten für die Zeit von April bis September, wenn die Sonneneinstrahlung besonders intensiv ist – auch bei bewölktem Himmel.
In Deutschland erkranken jedes Jahr über 25.000 Menschen neu an schwarzem Hautkrebs, 260.000 an weißem Hautkrebs – Tendenz steigend. Wird der Hautkrebs früh erkannt, bestehen gute Heilungschancen. Daher empfehlen wir neben der Umsetzung der Sonnenschutzmaßnahmen, regelmäßig die eigene Haut auf Veränderungen zu untersuchen und an den Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchungen teilzunehmen. Ab dem Alter von 35 Jahren können diese alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.

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